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„Das Bundesdatenschutzgesetz, ein 1977 erstmals formuliertes und seitdem mehrfach novelliertes Gesetz, dessen Zweck es ist, den »Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird« ... . Demnach dürfen personenbezogene Daten nur aufgrund einer Rechtsvorschrift oder mit Einwilligung des Betroffenen erhoben werden. Jeder hat (im Rahmen bestimmter Einschränkungen) das Recht auf Auskunft über seine Daten und kann verlangen, dass fehlerhaft gespeicherte Daten gelöscht, Daten unklarer Herkunft gesperrt und unzulässig gespeicherte Daten gelöscht werden. Ferner kann Schadensersatz beansprucht werden.“
Quelle: Der Brockhaus Computer und Informationstechnologie. Mannheim: F.A. Brockhaus 2005. [Stand 2007-11-04]
Informationen zum Datenschutz
Bücher und Beiträge aus Sammelwerken
Roßnagel, A.: Datenschutz in einem informatisierten Alltag, 2007
Tauss J.: Modernisierung des Datenschutzrechtes – eine Art Zwischenbilanz, 2002
Vorträge, Manuskripte, Lehrmaterialien
Institutionen, Verbände und Vereinigungen
Webportale
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Virtuelle Datenschutzbüro
Computerbetrug.de (Portal mit Informationen zur Sicherheit im Internet)

