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„Immaterialgüterrecht, das Recht, dass sich nicht auf eine Sache bezieht, sondern auf ein immaterielles Gut (Geistesprodukt, technischer Gedanke, Unternehmenskennzeichen, ästhetische Gestaltung, Kunstwerk) und das seine ausschließliche Nutzung und Verwertung umfasst (so im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht).
Immaterialgüterrecht ist auch die Bezeichnung des die Immaterialgüter betreffenden Teils der Rechtswissenschaft; deckt sich auch mit dem Begriff »geistiges Eigentum«.“
Quelle: Der Brockhaus Recht. Mannheim: F.A. Brockhaus 2002. [Stand 2007-11-04]
„Urheberrecht, das eigentumsähnliche Recht des Schöpfers eines Werks, der Literatur, der Musik, der Kunst, der Fotografie“, von wissenschaftlichen oder technischen Darstellungen „oder von Computerprogrammen an seinem Werk (geistiges Eigentum). Das Urheberrecht ist in Deutschland geregelt im Urheberrechtsgesetz vom 9. 9. 1965 “ (mit zahlreichen Novellierungen). „Inhalt des Urheberrechts sind die Urheberpersönlichkeitsrechte, (Veröffentlichungsrecht, Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und auf Verbot der Entstellung), die Verwertungsrechte (z. B. Vervielfältigungs-, Verarbeitungs-, Ausstellungsrecht, ferner Vortrags-, Aufführungs-, Sende- und Wiedergaberecht) sowie die sonstigen Rechte ... .“
Quelle: Der Brockhaus Computer und Informationstechnologie. Mannheim: F.A. Brockhaus 2005. [Stand 2007-11-04]
„Gewerblicher Rechtsschutz,der Inbegriff der zum Schutz der geistig-gewerblichen Betätigung im wirtschaftlichen Wettbewerb erlassenen Vorschriften des Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Das Urheber- und Verlagsrecht wird meist nicht zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt, wenngleich es auch ähnlichen Zielsetzungen dient.“
Quelle: Der Brockhaus: in 15 Bänden. Permanent aktualisierte Online-Auflage. Leipzig, Mannheim: F.A. Brockhaus 2002-2007. [Stand 2007-11-04]
Informationen zum Immaterialgüterrecht
Bücher und Beiträge aus Sammelwerken
Artikel, Aufsätze und andere Beiträge aus Fachzeitschriften
Hoeren, T.: Der Zweite Korb – Eine Übersicht zu den geplanten Änderungen im Urheberrechtgesetz, 2007
Linde, F., Ebber, N.: Creative Commons Lizenzen: Urheberrecht im digitalen Zeitalter, 2007
Linde, F., Ebber, N.: Stakeholder-Dialoge mit Creative Commons Lizenzen positiv lenken, 2007
Deutscher Bundestag: Aktueller Begriff – Geistiges Eigentum, 2006
Kuhlen, R.: Bildung und Wissenschaft kann sich beim Urheberrecht nicht auf Politik verlassen, 2006
Vorträge, Manuskripte, Lehrmaterialien
Kreutzer, T.: Geistiges Eigentum - Immaterialgüter in der Wissensgesellschaft, 2007
Kuhlen, R.: Stand und Entwicklung von Creative-Commons-Regelungen, 2007
Mächtel, F., Uhrich, R., Fröster, A.: Urheberrechtsreform 2008, 2007
Bahr, M.: Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet, 2003
Institutionen, Verbände und Vereinigungen
Webportale
Rechtsanwälte Beukenberg: FAQ und Grundlagen zum Domainnamensrecht
Rechtsanwälte Beukenberg: FAQ und Grundlagen zum Urheberrecht

